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Beratungskonzept der Gebrüder-Grimm-Schule Moers

Leitsatz
Uns sind eine ruhige Atmosphäre, gegenseitiger Respekt und die Bereitschaft, verantwortlich gemeinsam vereinbarte Maßnahmen umzusetzen, wichtig.

Ziel

»Beratung ist zu verstehen als dialogischer Prozess des Sich-Beratens. Ziel des Prozesses ist Veränderung durch Hilfe zur Selbsthilfe; Menschen erfahren Unterstützung, sich selbst zu ändern.« (www.learn-line.nrw.de/)

Beratung ist ein Dialogprozess. Sie zielt auf das gemeinsame Finden von Lösungen und findet statt in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung, die die Schwächen und Stärken der beteiligten Personen und der Situation berücksichtigt und nutzt. Ziele werden durch das miteinander Sprechen und Handeln gemeinsam angestrebt und vereinbart, die Ergebnisse werden überprüft und als Anregung erneut in den Prozess der Beratung aufgenommen. Damit ist Beratung ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der am Beratungsprozess beteiligten Menschen und der Schule insgesamt. Beratung setzt Selbstkompetenz, Beziehungskompetenz und Sachkompetenz voraus.

Grundsätze

Beratungstätigkeit in der Gebrüder-Grimm-Schule umfasst die Beratung von Schülern, Schülerinnen und deren Eltern und Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten oder über Bildungsangebote und Schullaufbahnen. Diese Beratung wird in der Regel von allen Lehrerinnen und Lehrern, besonders aber von den Klassenlehrerinnen und –lehrern, durchgeführt (gemäß § 8 ADO und § 44 SchulG/ Erlass v. 08.12.1997).
Ergänzend zu dieser Beratungstätigkeit arbeiten die Beratungslehrerin (gemäß Erlass vom 08.12.1997) und die Schulleitung (gemäß §19,2 ADO).
Darüber hinaus ist uns die gegenseitige Beratung der Lehrkräfte und der Erziehungskräfte in der Offenen Ganztagsschule sehr wichtig.
Beratung schließt Intervention, Prävention und Kooperation ein.

Intervention

  • auffällige Verhaltens- und Entwicklungsprobleme, die ihre Ursache in der Schule haben oder sich auf die Schule auswirken (belastete Sozialkontakte, Schulangst, familiäre Krisen usw.),
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Leistungseinbrüche,
  • Förderung besonders begabter Kinder,
  • Erziehungsprobleme im Elternhaus,
  • Beratung bei Fragen der Schullaufbahn.

Prävention

  • Gewaltprävention (»Antiaggressionstraining«, »Coolness-Training«),
  • Missbrauchprävention (»Mein Körper gehört mir«, »Nein-sagen«),
  • Ausbildung der Schüleraufsicht (»Pausenregeln«, »Streitschlichterprogramm«)
  • Austausch im Lehrerkollegium (»Kollegiale Fallberatung«)
  • Informationsveranstaltungen für Eltern.

Kooperation

  • Aufbau und Pflege von Kontakten sowie Kontaktvermittlung zu außerschulischen Beratungseinrichtungen (Elternschule im Familienzentrum, Sozialer Dienst , Jugendamt, Caritas-Familienzentrum, Integrationshilfe, Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Wesel, u. a. m.),
  • Kontaktpflege mit Kindertagesstätten und den weiterführenden Schulen,
  • Kontaktvermittlung zu Kinder- und Jugendpsychologen, Fachärzten, Logopäden, Ergotherapeuten, weiteren Fachberatungsstellen.

Maßnahmen und Regelungen

Die Beratung an der Gebrüder-Grimm-Schule erfolgt als Einzelberatung oder als Gruppenberatung in den Sprechstunden der Lehrkräfte, beim Elternsprechtag, in den Schulgremien und nach Absprache (vgl. Hinweise im Wegweiser) Die eingesetzte Beratungslehrkraft mit einer wöchentlichen Sprechstunde steht vornehmlich den Kolleginnen/ Kollegen zur Verfügung. Ein fester Beratungsraum ist aufgrund der Enge der Schule nicht möglich. Dennoch bemühen wir uns für alle Beratungen die nötige Zeit und Ruhe zu nehmen. Bei Bedarf wird in gegenseitigem Einverständnis ein Gesprächsprotokoll angefertigt.
 
Personen der Unterstützungs- bzw. Beratungsarbeit an unserer Schule und deren Aufgabenbereiche sind

Klassenlehrerin / Klassenlehrer

  • erster Ansprechpartner für Eltern und Schülerinnen und Schüler
  • Beratung bezüglich Erziehung und Unterrichtsinhalte einzelner Fächer, aber auch bezogen auf die Gesamtheit der Klasse
  • spezifische Unterstützung / Beratung bei der Persönlichkeitsentwicklung einzelner
  • Schülerinnen und Schüler, auch im Rahmen der Klassen- und Schulgemeinschaft
  • Beratung, Unterstützung bei der Informationsweitergabe für Eltern- und Schülervertretung
  • Gespräche mit (therapeutischen) Unterstützungseinrichtungen (z.B. Gesundheitsamt,
  • Nachhilfeinstituten, in Hinsicht auf Lernentwicklung(-sberichte),
  • Förderpläne, Arbeits- und Sozialverhalten
  • Beratung im Rahmen von Konferenzen/ Klassenlehrkraft als Koordinator von pädagogischen Runden

Fachlehrerin / Fachlehrer

Ansprechpartner für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler bei Fragen des betreffenden Fachunterrichts
Unterstützung der Klassenlehrkraft (allgemein, Arbeits- und Sozialverhalten,
Schullaufbahnempfehlung)
Beratung bezüglich Fachinhalte, Leistungsstand und -bewertung, Lerndefizite, Förderpläne, u.a.m.
Beratung im Rahmen des fachbezogenen Arbeitens auf Konferenzen

Lehrkräfte mit Funktionsaufgaben

  • Beratungsaufgaben durch Übertragung besonderer Aufgaben (Fachkonferenzleitung, Gleichstellung, Suchtprävention, Sicherheit, PC-Arbeit, Verkehrserziehung, etc.)

Schulleitung

  • Beratung bei rechtlichen Fragen aller an Schule Beteiligter
  • Beratung von schulorganisatorischen Fragen
  • Beratung/ Unterstützung/ Vermittlung bei Konflikten, Erziehungs- und Unterrichtsfragen,
  • Schullaufbahnempfehlung, Schulwechsel schülerspezifische Beratung im Einzelfall, aber auch im Rahmen der KiKo (Kinderkonferenz)

Beratungslehrkraft

Die Beratungslehrkraft arbeitet eng mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen, um gemeinsame Lösungsmöglichkeiten unter pädagogischen Fragestellungen zu suchen im Sinne einer kollegialen Beratung (»sich miteinander beraten«). Sie hat die Aufgabe Lehrkräfte zu beraten, zu stärken und handlungsfähig zu machen, um Eltern und Erziehungsberechtigten bei auftretenden Problemen weiterzuhelfen. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung bei besonderen bzw. schwierigen Beratungssituationen.
 
Nach dem Klassenlehrer ist die Beratungslehrkraft erster Ansprechpartner

  • für Fragen der Schullaufbahn,
  • bei Lern- und Leistungsproblemen,
  • bei besonderen Begabungen
  • bei Verhaltensproblemen,
  • zur Vermittlung an andere Beratungsstellen (Netzwerk)

Sie baut den Kontakt zu außerschulischen Einrichtungen auf und aus.
Sie arbeitet mit dem Schulpsychologen zusammen.
Sie arbeitet in pädagogischen Konferenzen und initiiert schulinterne Lehrerfortbildung.

Erzieherinnen / Erzieher der OGATA

Sie haben bei der Hausaufgabenbetreuung und im Nachmittagsbereich einen anderen Blick auf die Schülerinnen und Schüler. Sie arbeiten eng mit den Lehrkräften zusammen, tauschen sich mit ihnen aus und vereinbaren mit ihnen und den Eltern gemeinsame Absprachen. Bei Bedarf – besonders bei HZE-Maßnahmen – stehen sie den Eltern zu Rückmeldungen zur Verfügung oder nehmen an den Elternsprechtagen oder Klassenkonferenzen teil.

Lehrkräfte der Förderschulen

Lehrkräfte der Förderschulen stehen den Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schüler als Ansprechpartner zur Verfügung hinsichtlich der

  • spezifischen Unterstützung / Beratung von Leistungsstandsfeststellung, Lerndefiziten, Lern und Persönlichkeitsentwicklung, Förderplänen u.a.m.
  • Beratung im Rahmen von Gutachten, Einleitung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Externe Kooperationspartner

Externe Kooperationspartner können bei Bedarf hinzugezogen werden bzgl.

  • Beratung / Einbezug von Informationen für Eltern und Schule durch kommunale Institutionen wie Jugendamt, Gesundheitsamt, Polizei, Volkshochschule u. a.m., sowie durch Fachbeauftragte und das das Kompetenzzentrum des Schulamtes
  • Beratung/ Unterstützung durch therapeutische Praxen der Region für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitung
  • Beratung/ Unterstützung/ Supervision für Lehrkräfte und Schulleitung durch die Schulaufsicht und die Schulpsychologie

Datenschutz

In allen Beratungsprozessen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Zu beachten ist, dass für Lehrkräfte kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
 
Das Beratungskonzept der Gebrüder-Grimm-Schule wird im Rahmen des Schulprogramms vom Kollegium unter Einbeziehung von Schülerinnen, Schülern und Eltern gemeinsam entwickelt und von der Schulkonferenz beschlossen. Die Beratungslehrkraft beteiligt sich in besonderer Weise an diesem Entwicklungsprozess.

Hinweise zur Weiterarbeit:

  • Einrichtung eines Beratungsraumes
  • Regelmäßige Kollegiale Fallberatungen (z.B.nach K.O.Tietze)
  • Gegenseitige Unterrichtsbesuche
  • Ausbau einer zuverlässigen Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst
  • Kennenlernen der Netzwerkpartner
  • Entwicklung geeigneter Gesprächsablauf- und Gesprächsprotokollbögen