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Gebrüder-Grimm-Schule

 

Landwehrstr. 51, 47441 Moers

Hausaufgabenkonzept der Gebrüder-Grimm-Schule

Auf der Grundlage des Runderlasses des Kultusministeriums vom 2. 3. 1974, bereinigt und eingearbeitet am 24. 6. 1992 wurde von den Lehrerinnen, den in der offenen Ganztagsschule tätigen Erzieherinnen und den Eltern der Schulpflegschaft der Gebrüder-Grimm-Schule ein schuleigenes Hausaufgabenkonzept erarbeitet. Es wurde am 25. 9. 2006 in der Schulkonferenz beschlossen und in das Schulprogramm der Schule aufgenommen.

  • Die Hausaufgaben sollen in der im Erlass vorgegebenen Zeit erledigt werden können, d.h. für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten und für die Klassen 3 und 4 in 60 Minuten. Die Lehrer/innen bemühen sich den Umfang der Hausaufgaben in allen Klassen diesem Zeitrahmen entsprechend zu stellen.
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  • Die Arbeitszeit muss von den Kindern intensiv genutzt werden. Wenn ein Kind konzentriert, zügig und sachgerecht gearbeitet hat, kann es nach Ablauf der Zeit die Arbeit beenden, auch wenn nicht alle Aufgaben erledigt wurden. Die Arbeit muss dann aber von den Eltern oder Hausaufgabenbetreuern durch Unterschrift und den Satz „Das Kind hat 30/60 Minuten intensiv gearbeitet.“ bestätigt werden.
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  • Kindern, die ihre Arbeitszeit im Unterricht und bei der Hausaufgabenbetreuung nicht nutzen und aufgrund von Spielereien nicht fertig werden, wird eine Fertigstellung der Aufgaben zu Hause aufgegeben.
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  • Es ist die Aufgabe der Eltern zu Hause und der Erzieherinnen und Lehrerinnen in der offenen Ganztagsschule die Kinder zu einer intensiven Nutzung der Arbeitszeit zu erziehen.
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  • Da manche Lernaufgaben nicht in diesem Zeitraster gefestigt werden können, muss zu Hause in folgenden Bereichen weiter gelernt, geübt und wiederholt werden: 1×1-Reihen, lesen und auswendig lernen.
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  • Die Pflicht der Eltern ist es, die Hausaufgaben der Kinder – auch wenn die Aufgaben in der offenen Ganztagsschule angefertigt wurden – zu kontrollieren und anzuerkennen.
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  • Kinder, die sehr langsam lernen und arbeiten bzw. noch großen Förderbedarf haben, können differenzierte Hausaufgaben erhalten, die in Inhalt und Umfang anders sein können als die Aufgaben der übrigen Klasse.
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  • Da die Kinder am Wochenende keine Hausaufgaben bekommen, obwohl dies laut Erlass für Schulen mit 5-Tage-Woche durchaus zulässig ist, wird erwartet, dass der Freitag Nachmittag – gegebenenfalls auch das Wochenende – zum Üben des mündlichen Lernstoffes, für Leseübungen und zur Fertigstellung von Aufgaben genutzt wird. Außerdem soll die Schultasche aufgeräumt und für die nächste Schulwoche vorbereitet werden.
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  • Das Hausaufgabenheft, die Mitteilungen der Fachlehrer/innen und Erzieher/innen und die Briefe der Schule an die Eltern sollen sich in einer Sichthülle im roten Schnellhefter der Kinder befinden. Das Hausaufgabenheft muss von den Eltern täglich kontrolliert werden, da sich darin persönliche Mitteilungen, z.B. über die Hausaufgaben oder das Verhalten des Kindes befinden können.