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Gebrüder-Grimm-Schule

 

Landwehrstr. 51, 47441 Moers

Konzept der Gebrüder-Grimm-Schule zur Gewaltprävention

Ziel

Es soll erreicht werden, dass die Kinder in der Gebrüder-Grimm-Schule friedlich miteinander leben und lernen können.

Grundsätzliche Maßnahmen

  1. Einschränkung von Situationen, die zu Konflikten und gewalttätigem Verhalten führen
  2. Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten
  3. Aufstellung und Durchführung von Verhaltensregeln
  4. Verbesserung der Umgangsformen und der gegenseitigen Wertschätzung
  5. Entwicklung und Stärkung sozialer Kompetenzen

Handlungsfelder und Regelungen

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1. Auf dem Schulhof

  • Es gelten drei Regeln:
    1. Wir spielen miteinander.
    2. Wir vertragen uns.
    3. Wir helfen einander.
  • Bei Streitigkeiten gibt es eine Verwarnung, symbolisiert durch eine „gelbe Karte“.
  • Bei Gewaltanwendung gibt es eine „rote Karte“ mit der Aufforderung, in das Lernstudio für soziales Verhalten zu gehen.
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2. Nach der Pause

  • Wenn es klingelt werden ausgeliehene Spielgeräte sofort zurückgebracht.
  • Die Kinder stellen sich an gekennzeichneten Stellen zu zweit auf.
  • Die Klassen gehen gemeinsam mit der Lehrerin ins Schulgebäude.
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3. Im Schulgebäude

  • Es gelten drei Regeln:
    1. Wir gehen leise.
    2. Wir gehen langsam.
    3. Wir gehen immer rechts.
  • Zwei Kinder halten jeweils die Türen auf.
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4. In der Klasse

  • Es gelten drei Regeln:
    1. Ich melde mich.
    2. Ich höre zu.
    3. Ich beleidige und verletze niemanden.
  • Während des Unterrichts wird nicht ohne Erlaubnis getrunken.
  • Es werden keine Hausschuhe getragen.
  • Kinder, die zur Toilette gehen, müssen sich vorher abmelden und in eine Liste an der Tür eintragen. Sie dürfen nur einzeln gehen.
  • Es gibt in den Klassen einheitliche Listen für die Klassendienste.
  • Es gelten in allen Klassen die gleichen drei Regeln
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5. In der Frühstückspause

  • Jedes Kind sitzt an seinem Platz und frühstückt.
  • Es werden keine Getränke mit auf den Schulhof genommen.
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6. In Regenpausen

  • Alle Kinder bleiben in der Klasse und beschäftigen sich leise.
  • Besuche der Nachbarklassen sind erlaubt.
  • Es darf nicht im Treppenhaus gespielt werden.
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7. Bei Ausflügen und Unterrichtsgängen

  • Die Kinder gehen zu zweit.
  • Begleitende Eltern und Lehrerinnen tragen Warnwesten und sichern die Übergänge.
  • Vor der ersten gemeinsamen Busfahrt wird ein Verhaltenstraining durchgeführt.
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8. Vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde

  • Alle Kinder müssen spätestens um 8.15 Uhr in den Klassen sein und auf ihren Plätzen sitzen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
  • Nach Schulbeginn bleibt nur noch eine Eingangstür offen.
  • Zu spät kommende Kinder werden dort in Empfang genommen und erhalten sofort einen Mitteilungszettel für die Eltern.
  • Die Mitteilungszettel kommen in die Postmappe und müssen am nächsten Tag mit Unterschrift der Eltern abgegeben werden.
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9. In der Turnhalle

  • Die Turnhalle darf nicht ohne Lehrerin betreten werden.
  • Kinder dürfen nur in Begleitung der Lehrerin in den Geräteraum.
  • Es werden keine Getränke mitgenommen.
  • Kinder, die auf die Toilette müssen, melden sich vorher bei der Lehrerin ab.
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10. Bei Klassenraumwechsel

  • Lehrerinnen, die im ersten Schuljahr unterrichten, bleiben in der Klasse bis die nächste Lehrerin kommt.
  • Während der Hofpausen werden die Klassenräume abgeschlossen.
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11. Umgangsformen

  • Es wird auf höflichen, respektvollen und wertschätzenden Umgang geachtet.
  • Die Umgangsformen werden zu Beginn des Schuljahres im Sachunterricht aller Klassen thematisiert.
  • Ein Fehlverhalten wird von der Lehrerin in die „rote Klassenliste“ eingetragen.
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12. Lernstudio für soziales Verhalten

  • Nach massiven Beleidigungen, Ausgrenzungen, Streitereien und tätlichen Angriffen können die Kinder nach der großen Pause in das Lernstudio geschickt werden.
  • Die dort anwesende Lehrerin führt Maßnahmen zur Streitschlichtung und Wiedergutmachung durch.
  • Bei Sachbeschädigungen und Diebstahl muss der Schaden ersetzt werden.
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13. Anliegen der Kinder

  • Es wird ein Briefkasten (Kummerkasten) für Mitteilungen der Kinder aufgehängt.
  • Die Institution eines Schülerparlaments wird angedacht.
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14. Anliegen der Eltern

  • Gespräche mit den Eltern sollen nach Vereinbarung möglichst in den Sprechstunden geführt werden.
  • Wenn Termine nicht eingehalten werden können, müssen sie rechtzeitig abgesagt werden.
  • Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden werden entsprechende Schilder an den Klassentüren angebracht.
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15. In der offenen Ganztagsschule:

  • Alle Regeln und Maßnahmen sind mit den Erzieherinnen abgesprochen und gelten – soweit dies sinnvoll ist – auch im Bereich der OGATA

Umsetzung der Maßnahmen

  1. Die bisherige Haus- und Pausenordnung wird überarbeitet.
  2. Die Regeln werden zu Beginn eines Schuljahres mit den Kindern besprochen.
  3. Die Eltern erhalten die Haus- und Pausenordnung mit einem erläuternden Anschreiben.
  4. Kinder und Eltern dokumentieren ihre Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift.
  5. Die Streitschlichtung wird nach den Grundsätzen der konfrontativen Interventionspädagogik (KIP) durchgeführt, die in den Schuljahren 2007/08 und 2008/09 Thema der schulinternen Fortbildung des Kollegiums und der Elternfortbildung durch die Schulpflegschaft war.
  6. Im Unterricht werden die Grundsätze einer geschlechtergerechten Pädagogik beachtet.
  7. Erkenntnisse über das soziale Klima in den Klassen werden durch ein Schülerfeedback gewonnen.

Folgen bei Nichtbeachtung der Regelungen

Ereignisse, die zu Sanktionen führen, werden schriftlich dokumentiert, nachdem der Sachverhalt geklärt wurde.
 
In jeder Klasse gibt es eine „rote Liste“, in die Einträge vorgenommen, unterschriebene Mitteilungen abgeheftet und Vordrucke für Eltern vorgehalten werden können.
 
Als Folgen des Fehlverhaltens sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Anlass angemessen sind. Dies können sein:

  • Eintragung in die rote Liste
  • Benachrichtigung der Eltern
  • Gespräch mit den Eltern über den Vorfall
  • Konfrontation vor der Klasse
  • Wiedergutmachung durch Entschuldigungsbrief
  • Übernahme von Klassendiensten
  • Ausschluss aus dem Unterricht der Klasse und Teilnahme am Unterricht einer höheren oder niedrigeren Klassenstufe
  • Pausenverbot nur im Extremfall
  • Mediation im Lernstudio für soziales Verhalten
  • Nacharbeiten nicht gemachter Aufgaben in einer Zusatzstunde
  • Wegnahme von Gegenständen und Spielzeug, die den Unterricht und den gewaltfreien Umgang miteinander stören
  • Ordnungsmaßnahmen, die vom Schulgesetz vorgeschrieben und im Schulprogramm der Gebrüder-Grimm-Schule aufgelistet sind.