if(class_exists('Simple_Accessiblity')) {echo Simple_Accessibility::get_menu_template();}

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Gebrüder-Grimm-Schule Moers ist bemüht, ihre Homepage, sowie die mobile Version der Homepage, als auch den darauf befindlichen Anwendungen im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen

zur Umsetzung

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU L 327 vom 2.12.2016, S. 1)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Homepage, sowie für die mobile Version der Homepage, als auch den darauf befindlichen Anwendungen www.Grimmschule-Moers.de .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit einem ACCESSIBILITY ASSISTANT (Barrierefreiheits-Asssistent) ausgestattet. Dieser lässt sich leider noch nicht auf die deutsche Sprache umstellen. Unter “EINFACHE BEDIENUNG” lässt sich die Website auf einfachem Wege erkunden. Des Weiteren ist diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten weiterhin nur teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Vereinzelte Bilder, Grafiken und Tabellen, sind bei einigen Gesetzen nicht barrierefrei gestaltet, sowie fehlt noch ein Sprachausgabeprogramm für erblindete Personen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. März 2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26. März 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Verbesserungsvorschläge, Mängelanzeigen oder Anfragen zu Informationen über Inhalte, die bislang nicht barrierefrei gestaltet sind, können Sie unter der hinterlegten Mailadresse in den Kontakten einsenden.

Durchsetzungsverfahren

Das Durchsetzungsverfahren können Sie einleiten, wenn unsere Antwort auf Ihre Verbesserungsvorschläge, Mängelanzeigen oder Einholung von Informationen über Inhalte, die bislang nicht barrierefrei sind, nicht zufriedenstellend ist. Sie können sich mit Ihrer Anfrage und der unserer Antwort an die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen unter der Adresse Kontakt | Beauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW wenden.

Gebrüder Grimm Schule

Moers, den 26. März 2024